Zugangsvoraussetzungen

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen

(1) Nachweis eines Bachelorabschlusses an einer Hochschule in Deutschland im Fach Erziehungswissenschaft oder einem verwandten Fach oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet. Die Verwandtschaft bzw. kein wesentlicher Unterschied liegt unter anderem regelmäßig in den folgenden Fällen vor:  Studiengang, in dem mindestens 60 LP oder ein Drittel des Studienumfangs im Fach Erziehungswissenschaft erworben werden  Lehramtsstudiengang (z.B. Bachelor of Education, Staatsexamen für Lehramt).

(2) Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies umfasst nicht das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer Sprache, sofern in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist

(3) Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.

Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten des Studienbüros Erziehungswissenschaft.